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   BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96   

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BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96 (https://dejure.org/1998,7079)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1998 - 9 C 51.96 (https://dejure.org/1998,7079)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1998 - 9 C 51.96 (https://dejure.org/1998,7079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Erfüllung der Voraussetzungen als Spätaussiedler bei deutscher Volkszugehörigkeit - Glaubhaftmachung von Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund deutscher Volkszugehörigkeit am 31. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufnahmevoraussetzungen für Spätaussiedler aus Osteuropa

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Im Gegensatz zu der Regelung des § 4 Abs. 1 BVFG, nach der Volksdeutsche aus der früheren Sowjetunion und den Baltischen Staaten entsprechend der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechtslage (vgl. dazu Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140) bei Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen "in der Regel" ohne weiteres Spätaussiedler sind, kann nach § 4 Abs. 2 BVFG ein deutscher Volkszugehöriger aus den übrigen Aussiedlungsgebieten, zu denen Rumänien gehört, nämlich nur dann Spätaussiedler sein, wenn er "glaubhaft macht, daß er am 31. Dezember 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag".

    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.96 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).

    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, 148) [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92].

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob hier Personengruppen in Anknüpfung an persönliche Merkmale, zu denen auch der Wohnsitz gehört (BVerfGE 92, 26, 52), unterschiedlich behandelt werden und deshalb nach dem anzulegenden strengeren Maßstab für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen müssen, welche die Ungleichbehandlung rechtfertigen, oder ob hier - nur - Sachverhaltsgruppen unterschiedlich behandelt werden; in diesem Fall würde die Vorschrift nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sich ein vertretbarer Grund für die unterschiedliche Behandlung nicht finden ließe und deshalb die Ungleichbehandlung evident wäre (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 78, 104, 121 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86]; 88, 87, 96; 89, 15, 22 [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvL 20/85]; 89, 365, 375, 91, 389, 401 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; 92, 26, 52; 93, 99, 111) [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93].
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Dieses Differenzierungsverbot setzt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bevorzugung oder der Benachteiligung und den in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmalen voraus; die Bevorzugung oder die Benachteiligung muß gerade "wegen" dieser Merkmale erfolgt sein (BVerfGE 2, 266, 268 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140, 148) [BVerwG 03.11.1992 - 9 C 6/92].
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob hier Personengruppen in Anknüpfung an persönliche Merkmale, zu denen auch der Wohnsitz gehört (BVerfGE 92, 26, 52), unterschiedlich behandelt werden und deshalb nach dem anzulegenden strengeren Maßstab für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen müssen, welche die Ungleichbehandlung rechtfertigen, oder ob hier - nur - Sachverhaltsgruppen unterschiedlich behandelt werden; in diesem Fall würde die Vorschrift nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sich ein vertretbarer Grund für die unterschiedliche Behandlung nicht finden ließe und deshalb die Ungleichbehandlung evident wäre (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 78, 104, 121 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86]; 88, 87, 96; 89, 15, 22 [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvL 20/85]; 89, 365, 375, 91, 389, 401 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; 92, 26, 52; 93, 99, 111) [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93].
  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Nach der Stellungnahme der Bundesregierung zu einem Gesetzentwurf des Bundesrats vom 7. Februar 1997 (BTDrucks 13/6915) war für die Bewertung der Lage der Volksdeutschen in der früheren Sowjetunion und in den Baltischen Staaten das im Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - (BVerwGE 98, 367) dargestellte besondere Schicksal der Angehörigen dieser Volksgruppe maßgebend.
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Er knüpfte damit an die dem seinerzeit noch geltenden Recht zugrunde liegende gesetzliche Wertung an, nach der die sogenannten Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in allen Ostvertreibungsgebieten fortbestanden und es deshalb allen deutschen Volkszugehörigen - insbesondere wegen der weitgehenden Verminderung ihrer Zahl und der dadurch hervorgerufenen volkstumsmäßigen Vereinsamung - nicht zugemutet werden sollte, dort zu verbleiben (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.96 - BVerwGE 78, 147; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Das Berufungsgericht hat zutreffend entschieden, daß dem Kläger zu 1, dessen Begehren nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes in seiner seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung zu beurteilen ist (Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133), nach § 27 Abs. 1 BVFG ein Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids und den Klägern zu 2 und 3 ein Anspruch auf Einbeziehung in diesen nicht zusteht, weil der Kläger zu 1 nach Verlassen Rumäniens die Voraussetzungen als Spätaussiedler nach § 4 Abs. 2 BVFG auch dann nicht erfüllt, wenn er deutscher Volkszugehöriger ist.
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Die zur Entscheidung berufene Stelle brauchte daher nicht die volle Überzeugung erlangen, daß der Volksdeutsche aufgrund seiner deutschen Volkszugehörigkeit einen Nachteil erlitten hat; es genügt vielmehr, daß dies hinreichend wahrscheinlich ist (BVerfGE 38, 35, 39) [BVerfG 02.07.1974 - 2 BvR 32/74].
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob hier Personengruppen in Anknüpfung an persönliche Merkmale, zu denen auch der Wohnsitz gehört (BVerfGE 92, 26, 52), unterschiedlich behandelt werden und deshalb nach dem anzulegenden strengeren Maßstab für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen müssen, welche die Ungleichbehandlung rechtfertigen, oder ob hier - nur - Sachverhaltsgruppen unterschiedlich behandelt werden; in diesem Fall würde die Vorschrift nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sich ein vertretbarer Grund für die unterschiedliche Behandlung nicht finden ließe und deshalb die Ungleichbehandlung evident wäre (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 78, 104, 121 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86]; 88, 87, 96; 89, 15, 22 [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvL 20/85]; 89, 365, 375, 91, 389, 401 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; 92, 26, 52; 93, 99, 111) [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93].
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96
    Unter Heimat ist dabei die örtliche Herkunft nach Geburt oder Ansässigkeit, unter Herkunft darüber hinaus die ständischsoziale Abstammung und Verwurzelung zu verstehen (BVerfGE 5, 17, 22 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 83/56]; vgl. auch BVerfGE 23, 258, 262 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 133/67]; BVerfGE 48, 281, 287) [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvL 26/76].
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvL 26/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Versorgungsansprüchen im

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 239/06

    Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis

    Wegen der Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1998 Az.: 9 C 51.96, wonach als Tatbestandsmerkmal der Benachteiligung i.S. des Bundesvertriebenengesetzes -BVFG- die sog. persönliche Vereinsamung nicht mehr ausreiche, seien das Verfahren der Mutter und auch sein Verfahren rechtskräftig abgelehnt worden.
  • FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 184/01
    Wegen der Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.1998 Az.: 9 C 51.96 , wonach als Tatbestandsmerkmal der Benachteiligung i.S. des Bundesvertriebenengesetzes -BVFG- die sog. persönliche Vereinsamung nicht mehr ausreiche, seien das Verfahren der Mutter und auch sein Verfahren rechtskräftig abgelehnt worden.
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